Neun Seiten Impfnebenwirkungen bei Pfizer

Im Sicherheitsbericht von Pfizer befinden sich neun Seiten Impfnebenwirkungen

Ganze neun Seiten Impfnebenwirkungen befinden sich in dem Sicherheitsbericht von Pfizer für seinen mRNA-Impfstoff Comirnaty. Vor der bedingten Zulassung für ein weiteres Jahr hätte Pfizer im Sommer 2021 seinen Sicherheitsbericht offenlegen sollen. Das ist nicht geschehen. Als die Studienergebnisse im Oktober 2021 immer noch nicht vorlagen, verlängerte die EMA die bedingte Zulassung des Impfstoffes Comirnaty von Pfizer/Biontech um ein weiteres Jahr.

Der Sicherheitsbericht umfasst lediglich die ersten drei Monate der Impfversuche vom 1. Dezember 2020 bis zum 28. Februar 2021. Beim Sicherheitsbericht von Pfizer handelt es sich nicht um eine Studie, sondern lediglich um die Dokumentation der Daten, die Pfizer aus unterschiedlichen Ländern und von unterschiedliche Personen gemeldet bekam. Eine Unterererfassung der Meldeländer kann Pfizer nicht berücksichtigen. Über den Prozentsatz, wie viele Geimpfte geschädigt wurden, kann der Bericht deswegen nichts aussagen. Dafür hat Andreas Schöfbeck, ehemaliges Vorstandsmitglied der BKK, aus den Patientenakten der BKK eine Analyse erstellen können.

Datenanalyse: 3 Millionen behandlungsbedürftige Impfnebenwirkungen in Deutschland

Die BKK Pro Vita sei durch die Häufung der Diagnosen typischer Impfnebenwirkungen beunruhigt worden. Laut ehemaligem BKK-Chef Andreas Schöfbeck, der die Krankenakten nach Diagnosen der typischen Impfnebenwirkungen durchgesehen und analysiert hat, sind bei den Patientenakten der BKK bis Mitte des Dritten Quartals bereits 216.695 behandlungsbedürftige Impfnebenwirkungen in den ersten 7 Monaten bei der BKK aufgetreten. Hochgerechnet auf alle Geimpften und auf das Jahr wären das laut Datenanalyse 3 Millionen Impfopfer, die zumindest behandlungsbedürftige Erkrankungen aufwiesen oder noch aufweisen. Das zeigt deutlich, dass die Impfnebenwirkungen beim Paul-Ehrlich-Institut stark untererfasst sind, das bis 31.12. 2021 lediglich 244.576 Nebenwirkungen aller Geimpfter erfasst hatte. Rund 31.000 Todesfälle dürfte es mindestens außerdem durch die Impfung gegeben haben, wenn man die Meldeversäumnisse beim PEI durch die Ärzte (Unwissenheit, Zeitaufwand, fehlende Bezahlung) hochrechnet mit dem Faktor 13,86, wie bei der Unterfassung der Nebenwirkungen. Tatsächlich gab es eine Übersterblichkeit von mindestens 30.000 Menschen im Impfjahr, während es im Coronajahr ohne Impfung laut der Unversität Duisburg/Essen zu keiner Übersterblichkeit kam.

Sicherheitsbericht von Pfizer

1223 gemeldete Todesfälle in den ersten drei Monaten bei Pfizer

Insgesamt gab es bei Pfizer bis zum 28. Februar 2021 42.086 gemeldete Fallberichte mit 158.893 Nebenwirkungen, überwiegend gingen Meldungen aus den USA und Großbritannien ein von insgesamt 29914 Frauen und 9182 Männern. Das durchschnittliche Medelalter lag bei 50,9 Jahren.

In den ersten drei Monaten wurden Pfizer bereits 1223 Todesfälle gemeldet, 25.957 Fälle von Erkrankungen des Nervensystems, 17.283 Erkrankungen des Bindegewebes, 14.096 Magen-Darm-Erkrankungen, 8.476 Erkrankungen der Haut und des Unterhautzellgewebes, 8848 Erkrankungen der Atemwege und des Brustraumes und des Mediastinums, 4610 parasitäre Erkrankungen, 5560 Verletzungen, Vergiftungen und durch den Eingriff verursachte Komplikationen sowie über 50.000 allgemeine Erkrankungen und 3693 Ermittlungen.

Einige Erkrankungen wurden gesondert aufbereitet, darunter folgende:

Covid-19 nach Impfung mit Pfizer

In den ersten drei Monaten der Impfung wurden Pfizer bereits 3067 Fälle Covid-19-Infektionen als Nebenwirkung gemeldet, wovon 2556 schwerwiegend waren und 136 tödlich ausgingen. 547 waren noch ungelöst, 9 mit Folgen aufgelöst und der Rest ist unbekannt. Die Todesrate bei Covid-19 ohne Impfung liegt laut WHO bei 0,14%-0,2%, schwere Verläufe sind selten.

Neurologische Erkrankungen

Pfizer wurden ebenfalls unterschiedliche neurologische Erkrankungen gemeldet von Anfällen (204), Epilepsie (83), Generalisierter tonisch-klonischer Anfall (33), Guillain-Barré-Syndrom (24), Fibromyalgie und Trigeminus Neuralgie (jeweils 17), Fieberkrämpfe, (15), Status epilepticus(12), Aura und Myelitis transversal (jeweils 11), Multiple Sklerose Rückfall und Optikusneuritis (jeweils 10), Petit-Mal-Epilepsie und Tonic Krämpfe (jeweils 9), Ataxie (8), Enzephalopathie und tonisch klonische Bewegungen (jeweils 7), Schaum vor dem Mund (5), Multiple Sklerose, Narkolepsie und partielle Anfälle (jeweils 4), schlechtes Gefühl, Demyelinisierung, Meningitis, postiktaler Zustand, Krampfanfälle, Phänomene und Zungenbeißen (jeweils 3);

16 Fälle verliefen tödlich, 265 konnten behoben werden,13 nur mit Folgen, 89 waren nicht gelöst und der weitere Verlauf von 161 Fällen ist unbekannt.

Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Insgesamt gab es 1403 Meldefälle von kardiologischen Erkrankungen, wovon 946 schwerwiegend waren, sie reichten von Tachykardie, Herzstillstand, Herzinsuffizienz bis hin zu 41 Herzinfarkten und 89 Myokardinfarkten und 6 Arterienerkrankungen.

Pfizer wurden 300 Schlaganfälle gemeldet, von denen alle schwerwiegend verliefen.

Es gab 151 thromboembolische Ereignisse von verschiedenen Thrombosen bis zur Lungenembolie, 54 konnten wieder behoben werden, 6 wurden mit Folgen behoben, 18 verliefen tödlich und der Rest war zum Berichtszeitpunkt nicht gelöst oder unbekannt.

Vorfälle in der Schwangerschaft

Insgesamt wurden 413 Fälle von Schwangerschaftsvorfällen gemeldet, 84 davon ernst und 4 Fälle von Föten. 48 Spontanaborte, 6 weitere Todesfälle durch Frühgeburt und weitere Komplikationen, bei 238 Schwangerschaften ist das Ergebnis unbekannt. Bei vier Föten war das Wachstum eingeschränkt.

Muskel- und Skelett-Erkrankungen

Insgesamt gab es 3640 relevante Meldungen zu Muskel- und Skelett-Erkrankungen in den ersten drei Monaten, darunter auch 4 Kinder, 2 Jugendliche und 1 Säugling. 1614 waren schwerwiegend, zum Berichtende waren davon 959 nicht aufgelöst, 59 wurden mit Folgen gelöst und bei 853 Fällen ist das Ergebnis unbekannt. Der Rest konnte aufgelöst werden.

Erkrankungen des Blutes

Insgesamt gab es 1080 hämatologische Erkrankungen, von denen 681 schwerwiegend waren. Bei 371 Fällen ist der Ausgang unbekannt, 34 verliefen tödlich, ungelöst waren 271, mit Folgen aufgelöst 17, 393 konnten wieder aufgelöst werden.

Autoimmunkrankheit und Zytokinsturm

Es gab 1050 Fälle von Autoimmunkrankheiten und Zytokinsturm, 1077 Ereignisse, davon 780 schwerwiegend und 297 waren nicht ernst. Sie reichten von Überempfindlichkeit über perihere Neuropathie, Myokarditis, Dermatitis, bis hin zu Enzephalitis, Zytokinsturm und Autoimmunkrankheiten. 512 davon konnten wieder gelöst werden, 12 verliefen tödlich, 22 wurden mit Folgen behoben und 312 waren dem Bericht zufolge unbekannt.

Neun weitere Seiten Impfnebenwirkungen beim Impfstoff von Biontech/Pfizer

Einen Teil der relevantesten Impfnebenwirkungen bei Comirnaty (BNT162b2) von Pfizer wurde oben bereits zusammengefasst. Weitere Erkrankungen wie allergische Erkrankungen bis hin zum allergischen Schock, verschiedene Herpesarten und andere Infektionskrankheiten pp. führt der Sicherheitsbericht von Pfizer noch gesondert auf. Von Seite 30-38 werden weitere Nebenwirkungen in neun Seiten Fließtext dargestellt, ohne weitere Auswertung. Wer also nach der Impfung Symptome hat, die er und sein Arzt nicht einordnen können, könnte hier fündig werden.

Sowohl an der hohen Übersterblichkeit im Impfjahr in den Ländern mit hoher Impfquote (Deutschland, Österreich pp), als auch an den unbeantworteten Fragen der Chemiker an Biontech zur Qualitätssicherung sowie an den Krankendaten der BKK und an dem Sicherheitsbericht von Pfizer selbst über nur einen kurzen Berichtszeitraum von 2-3 Monaten (einige Länder begannen erst später mit der Impfung), lässt sich schnell feststellen, dass die mRNA-Technologie noch nicht ausgereift ist, zumindest nicht für eine Massenimpfung. Nach wie vor liegen keine Ergebnisse vor, ob und wie lange die Impfung überhaupt schützt und für wen sie eventuell trotz massiver Nebenwirkungen in Frage kommt, da bleibende Impfschäden und Todesfolge keine Ausnahmen sind.

Nachtrag 24.11.2024

Inzwischen sind die Sicherheitsberichte von Pfizer und Moderna zu ihren mRNA-Impfstoffen gegen Covid-19 vollständig herausgeklagt worden. Sie sind von Naomi Wolf und Amy Kelly sowie von über 3000 ehrenamtlichen Wissenschaftlern aufgearbeitet worden.

Die Sicherheitsberichte sind käuflich zu erwerben, bisher allerdings nur in englischer Sprache.

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EbM-Netzwerk fordert Stellungnahme zu Zweck und Ziel einer Impfpflicht

Das Deutsche Netzwerk für evidenzbasierte Medizin fordert von der Bundesregierung Zweck und Ziel einer Impfpflicht zu benennen

Das deutsche Netzwerk für evidenzbasierte Medizin fordert von der Bundesregierung und den beteiligten Institutionen Zweck und Ziel einer Impfplicht zu nennen.

Lichtblick-Blick durch ein Burggatter in den Himmel
Lichtblick

Aus Sicht des EbM-Netzwerkes setzt eine Impfpflicht eine evidenzbasierte Nutzen-Risiko-Analyse voraus. Weder die Bundesregierung noch die beteiligten Institutionen haben eine evidenzbasierte Analyse zum Nutzen der Impfpflicht vorgelegt.

Die Kernfragen zur Impfpflicht und ihrem Zweck

Die Forderungen des EbM-Netzwerkes

Weder die Bundesregierung noch die beteiligten Institutionen haben je ein medizinisches Ziel oder den Zweck für die Impfpflicht benannt. Deswegen stellt das Netzwerk für evidenzbasierte Medizin drei konkrete Fragen an die Bundesregierung:

  1. Was genau sind der Zweck und das Ziel einer Impfpflicht?
  2. Mit welcher Sicherheit wird angenommen, dass dieses Ziel erreicht wird?
  3. Welche Evidenz begründet die Einschätzung der Sicherheit?

Eine sachgemäße Auseinandersetzung mit der Impfpflicht sei ohne die Beantwortung dieser Fragen nicht möglich. Die bisher formulierten Ziele der Bundesregierung waren unpräzise und verhinderten eine Fachdiskussion. Andere ins Feld geführte Argumentationen zielten auf politische Fragen ab, aber nicht auf medizinische, wie etwa „das Erreichen einer Impfquote“ oder „die Vermeidung von Maßnahmen“.

Die Beantwortung der Fragen fordert Prof. Dr.med. Dipl.-Soz. Tanja Krones für den geschäftsführenden Vorstand des Netzwerkes am 01.02.2022 in einer Presseerklärung.

Zweifel am Sinn und Zweck der Impfpflicht

Unkonkrete Zielfomulierungen und bisherige Einschätzungen stellen den Sinn in Frage

Alle bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung waren nicht evidenzbasiert, sondern rein politisch, wie Maskenpflicht, Lockdowns, Ausgangssperren, Lockdowns für Ungeimpfte pp. Politische Ziele nannte die Bundesregierung zwar, hat diese aber bei Erreichen der Ziele sofort wieder abgeändert, um weitere Maßnahmen zu etablieren. Beispiele hierzu gab es zugenüge z.B. das Ziel der Vermeidung überfüllter Krankenhäuser wurde abgeändert zu Verdoppelungsraten innerhalb von 10 Tagen, dann zu R kleinergleich 1 usw.. Die Bundesregierung ließ nichts unversucht beim Erreichen eines Zieles, sich ein nächstes auszudenken. So verfuhr sie bisher auch mit der Impfung: „Die Maßnahmen können beendet werden, sobald die Impfung da ist“ wurde zu „wenn die vulnerablen Gruppen geimpft sind“, wurde zu „wenn 60-70% der Bevölkerung geimpft sind“ bis hin zur derzeit geforderten Impfpflicht.

Inzwischen ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass die Impfung weder effektiv vor einer Infektion, noch vor einem schweren Verlauf, noch vor dem Tod schützt. Außerdem besteht kein Zweifel darüber, dass Geimpfte die Infektion weitergeben. Superspreader-Events waren z.B. 2G-Partys, 1G-Partys sowie durchgeimpfte Fußballvereine pp.

Der Sinn und Zweck einer Impfpflicht ist unter solchen Bedingungen nur schwer ersichtlich und muss gut begründet werden. Hinzu kommt eine massive Übersterblichkeit im Impfjahr sowie eine starke Zunahme der neurologischen und kardiologischen Notaufnahmen laut RKI in 2021 im Vergleich zu 2019 und 2020. Beides sind klassische Nebenwirkungen der gentechnischen Impfungen. Außerdem gibt es Fragen zu den abweichenden Nebenwirkungen und Verfärbungen der unterschiedlichen Chargen bei BionTech/Pfizer.

Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung

Coronaeinschränkungen sollen auch für das Klima gelten können

Sonnenblume-Aufsicht-Himmel
Grüne Träume

Robert Habeck stellte kürzlich den Jahreswirtschaftbericht der Bundesregierung vor. Aus der sozialen Marktwirtschaft soll eine sozial-ökologische Marktwirtschaft werden.

Digitalisierung, Bahnausbau, E-Autos, Wind- und Solarenergie fördere die Regierung vermehrt. Wärmeenergie soll in Zukunft ausschließlich aus grünen Energiequellen bezogen werden. Neubauten erhalten nur noch mit Solaranlagen eine Genehmigung. Der fehlende Strom aus den unsicheren deutschen Energiequellen werde aus den Nachbarländern hinzugespeist. Bezahlen sollen diese Transformation die Bürger und die Betriebe mit der CO2-Steuer. Zukunftsfähige Firmen erhalten finanzielle Unterstützung, die anderen Betriebe mögen auf der Strecke bleiben. Investieren werde die Bundesregierung in die Weiterentwicklung der Technologien, Deutschland verfolge das Ziel Vorreiterland und Exportland Nr.1 für grüne Energie zu werden.

Datensammlungen und digitale Transformation

Die Datensammlungen der Bürger, die sich seit 2020 bis in die persönlichsten Bereiche erstrecken, sollen weiter fortgeführt werden, hierfür ist eine weitere Digitalisierung und Verschlankung der Gesetze notwendig.

Laut Bericht werden sich viele Geschäftsmodelle nicht mehr tragen können, andere investieren rechtzeitig in die Entwicklung digitaler und ökologischer Transformationen, um weiter konkurrenzfähig zu bleiben.

2% der Landfläche in Deutschland will die Regierung für Windenergie nutzen. Photovoltaikanlagen werden für Neubauten verpflichtend.

Die Stromsicherheit, der in Deutschland weiter ausgebauten stromunsicheren Energiequellen, sollen durch die Kraftwerke aus dem Ausland sichergestellt werden. Bis 2045 soll die gesamte Wärmeenergie in Deutschland energieneutral sein. Der Schienenverkehr werde verbessert und ausgebaut. Ein Umweltbonus für Autos mit alternativen Kraftstoffen würde bis 2025 gewährt.

Immerhin sollen nicht nur Unternehmen, sondern auch einkommensschwache Haushalte Ausgleichszahlungen für die CO2-Steuer erhalten.

Einschränkungen von Bürger- und Grundrechten

Grüne Experimente sollen die Rechte der Bürger einschränken können

Ein weiteres Erwachen erscheint dann auf Seite 12 des Wirtschaftsberichtes, so heißt es hier

„Mit dem Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft wurde 1967 eine Ergänzung des Ordnungsrahmens geschaffen, die mit dem „Magischen Viereck“ die zentralen Ziele für eine an Wachstum und wirtschaftlicher Stabilität orientierte Wirtschafts- und Finanzpolitik definierte. Die konkreten makroökonomischen Herausforderungen der Gegenwart unterscheiden sich deutlich von jenen der späten 1960er Jahre. Weder ökologische Nachhaltigkeit noch Finanzstabilität oder Pandemiebereitschaft spielten in den damaligen Überlegungen eine große Rolle. Entscheidend ist aber, dass der staatliche Handlungsrahmen eine überzeugende Antwort auf krisenhafte und immer wieder unerwartete ökonomische Herausforderungen ermöglicht. Dazu gehört eine rasche, kraftvolle und angemessen dimensionierte und strukturierte Krisenpolitik, wie die Beispiele der Politik in Zeiten der Finanzkrise und der Corona-Pandemie zeigen. Es geht dabei insbesondere darum, Wirtschaft und Beschäftigung kurzfristig zu stabilisieren und gestärkt aus der Krise hervorzugehen.“

Hier wird schnell deutlich, die neue Bundesregierung knüpft an der Entrechtung und Enteignung der Bürger an. Betriebe sollen weiter in den Konkurs getrieben werden, der eingeschlagene Kurs der alten Regierung weitergeführt werden. Nicht lediglich unter dem Vorwand einer Pandemie, sondern weitere Szenarien durch grüne, kostenaufwendige Experimente in Deutschland sollen zukünftig zur Entrechtung und Enteignung der Bürger führen können. Diesen Strategiewechsel von der Pandemie zum Klima zu schwenken, gab Klaus Schwab (Gründer des WEFs) bereits in seiner Anleitung zum Great Reset (Der große Umbruch) vor, die er gemeinsam mit Thierry Malleret im Sommer 2020 in seinem Buch veröffentlichte. Nach Schwab und Malleret, sollen die Menschen 2030 keine materiellen Besitztümer und Rechte mehr haben. Die Menschen sollen das durch die Dauer der Entrechtung irgendwann nicht mehr merken.

Deutschland soll also weiter Experimentierland für neue Technologien bleiben.

Rätsel um Qualitätsmängel bei Biontech – Impfstoff – Graufärbung

Laut Berliner Zeitung wendeten sich vier renommierte Wissenschaftler wegen etwaiger Qualitätsmängel des Impfstoffes Comirnaty mit einem Brief an BionTech-Gründer Ugur Sahin. Sie stellten nicht zugelassene Zusatzstoffe und in einigen Chargen eine Graufärbung der Impfflüssigkeit fest.

Aus Sorge um mögliche Qualiätsmängel der Impfstoffe, stellten vier Wissenschaftler Sahin in einem Brief einige Fragen, Jörg Matysek, Prof. für Analytische Chemie an der Universität Leibzig, Gerald Dyker, Prof. für Organische Chemie an der Uni Bochum, Andreas Schnepf, Prof. für Anorganische Chemie an der Uni Tübingen und Martin Winkler, Prof. für Materials and Process Engineering an der Zürcher Hochschule der angewandten Wissenschaften. Die Naturwissenschaftler halten den Impfstoff für nicht massentauglich.

Je nach Charge des Impfstoffes variieren die Farben der Flüssigkeit von weiß bis grau. Da nahezu alle Substanzen der Dispersion farblos sind, sei die Farbe weiß zu erwarten. Bei Tabletten weisen Verfärbungen darauf hin, dass im Herstellungsprozess etwas schief gelaufen sei, deswegen fragen die Wissenschaftler Sahin, ob die Graufärbung eine Verunreinigung sei.

Außerdem fragen sie nach der Qualitätssicherung der kaum geprüften Impfungen; wie sichergestellt sei, dass die richtige Menge mRNA in den Lipid-Nanopartikeln enthalten sei, wie die Qualität der einzelnen Chargen und wie die Konzentration der mRNA inner- und außerhalb der Lipid-Nanopartikel geprüft werde.

Qualitätsmängel bei Biontech? – Gefährliche Zusatzstoffe?

ALC-0159 und ALC-0315 nicht für die Anwendung am Menschen zugelassen

Außerdem enthält der Impfstoff zwei Zusatzstoffe, die nicht für die Anwendung am Menschen zugelassen sind, ALC-0159 und ALC 0315. Sie werden zur Bildung der Nanopartikel des Impfstoffes eingesetzt. Sowohl ALC-0159 als auch ALC-0315 sind ausschließlich zu Forschungszwecken im Labor zugelassen, nicht aber für eine Anwendung am Menschen. Für ALC-0315 wird z.B. eine Reizung der Haut und Schleimhäute beschrieben. Die Wissenschaftler wollen wissen, wie sichergestellt werde, dass ALC-0315 nicht auch die Gewebe reize? Sie fragen nach Studien, die lokalisieren, wo die Zusatzstoffe nach der Impfung im Körper verbleiben und ob sich diese Stoffe toxisch auf Mensch und Umwelt auswirken.

Wie in meinem letzten Artikel bereits dargelegt, scheinen die Nebenwirkungen der Impfungen, je nach Charge, sehr unterschiedlich zu sein. Die Wissenschaftler fragen Biontech direkt, ob es eine Korrelation zwischen Charge und Nebenwirkung gibt, ob diese untersucht werde und ob sich eine Qualitätssicherung um die Ursachen der Chargenabweichungen bemüht. Außerdem wollen die Wissenschaftler wissen, ob eine höhere Sicherheit der Impfstoffe geplant sei.

Da einige Nebenwirkungen schneller auftreten als das von der Produktion der Spikeproteine im eigenen Körper zu erwarten sei, nehmen die Wissenschaftler an, dass es sich hier um toxische oder allergische Reaktionen auf einige Inhaltsstoffe handelt. Auch hier wollen sie von Biontech wissen, ob es dazu Untersuchungen gibt.

Forderung der Wissenschaftler

Nebenwirkungen und Mängel der Impfungen gehören in den öffentlichen Diskurs

Aufgrund der Brisanz des Themas hat die Berliner Zeitung den Brief mit den Fragen auch an das Paul-Ehrlich-Institut geschickt, das für die Medikamentensicherheit in Deutschland zuständig ist.

Außer der Beantwortung der Fragen zu den Sicherheitsbedenken, fordern die Wissenschaftler, dass die Nebenwirkungen der Impfungen mehr in den Fokus der Öffentlichkeit geraten sowie mit den behandelnden Ärzten diskutiert werden. Nur dann seien Arzt und Patient in der Lage, eine Entscheidung zu fällen, ob eine Impfung sinnvoll ist oder nicht. Von einer Massenimpfung mit diesen wenig erforschten Stoffen, die nach wie vor mehr Fragen aufwerfen als gewünschte Ergebnisse zeigen, raten die Wissenschaftler vorerst ab.

Die viel diskutierte Impfpflicht dürfte unter solchen Voraussetzungen nicht durchsetzbar sein.

Rätsel um Impfnebenwirkungen – gute Charge, schlechte Charge?

Coronavirus-Zeichnung
Coronavirus

Das Rätsel um Impfnebenwirkungen geht weiter. Im Impfjahr 2021 sind rund 1.017.000 Menschen in Deutschland gestorben, so viele wie seit 1946 nicht mehr, das RKI meldete 25-50% mehr Notaufnahmen wegen kardiologischer und neurologischer Erkrankungen als in den vorangegangenen zwei Jahren. Dabei berichten viele von wenigen bis keinen Nebenwirkungen durch die Impfung. Das gab Rätsel um die Impfnebenwirkungen auf.

In Zeitungsberichten, aber ebenso im persönlichen Umfeld wurde schnell deutlich, dass schwere Nebenwirkungen in Institutionen, Branchen, Familien, im nachbarschaftlichen Umfeld gehäuft auftraten, während andere von keinen bis minimalen Nebenwirkungen durch die gentechnischen Menschenversuche sprachen.

Das lud zu Spekulationen ein, weil immer wieder Chargen aus dem Verkehr gezogen wurden, in Japan wegen Metallen in der Impfflüssigkeit, in Italien aufgrund getöteter Soldaten. In Deutschland oder beim Fußball wird aber munter weiter geimpft, trotz gehäuft aufgetretener Todesfälle, beispielsweise in Altenheimen nach der Impfung oder bei mit Herzinfarkt zusammen gebrochenen Fußballern.

Impfnebenwirkungen

Charge ist nicht gleich Charge

Ein internationales Team aus Wissenschaftlern nahm sich aufgrund der unterschiedlichen Nebenwirkungen die US-amerikanische Datenbank VAERS vor und untersuchte die Korrelation zwischen Charge und schweren Impfnebenwirkungen.

Am 31. Oktober titelte „The Expose“, dass 100% der Todesfälle durch die Impfung lediglich auf 5% der Chargen fallen.
So wurden z.B. bei der Pfizer-Impfung bei über 40 Chargen zwischen 10 und 123 Todesfälle gemeldet und zwischen 1000 bis 12.000 unerwünschte Nebenwirkungen. Wie viele Menschen pro Charge geimpft wurden, ist unbekannt, sodass keine Todes- oder Kranken-/Behindertenrate pro Charge angegeben werden kann.

Menschenversuche im großen Stil

oder Schlamperei bei der Herstellung?

Das gefährliche Spikeprotein, das bei Immungeschwächten im Falle einer Covid-19-Erkrankung in die Blutbahn geraten und dort für schwere Verläufe sorgen kann, ist auch in den mRNA-Impfungen enthalten. Durch die Impfung in den Körper eingebracht, sollte es an der Einstichstelle verweilen und dort nach wenigen Stunden wieder verfallen. Die obduzierten Impfopfer wiesen allerdings diese Spikeproteine im ganzen Körper auf.

Graphenoxid, Metalle und weitere Partikel konnten in der Impfflüssigkeit und im Blut Geimpfter gefunden werden. Ob es sich hier um Verunreinigungen handelt oder um einen bewussten Menschenversuch, ist nach wie vor ungeklärt, die Pharmafirmen müssen die Inhaltsstoffe ihrer Medikamente nicht bekannt geben. In der französischen Presse wurde von unterschiedlichen Dosierungen der Impfstoffe, je nach Charge gesprochen, The Expose spricht von 5% gefährlichen Chargen.

Ungeprüfte Menschenversuche wurden allerdings mit den Kreuzimpfungen sowie mit den Boosterimpfungen vorgenommen, nicht einmal in einem teleskopierten Verfahren waren sie geprüft wie noch die Erstimpfungen.

Da in Deutschland betroffene Chargen nicht aus dem Verkehr gezogen werden, laut The Expose auch nicht in den USA, muss von einem gewissen Vorsatz ausgegangen werden. Direkt nach Impfbeginn kam es in allen Ländern mit hoher Impfrate zu einer Übersterblichkeit. In Deutschland starben über eine Millionen Menschen ohne weitere tödliche Großereignisse 2021.

Es muss hier zumindest vermutet werden, dass wesentlich mehr Menschenversuche mit dem Impfprogramm durchgeführt werden als den Bürgern bekannt sind. Durch das Sprengen der Menschenrechte, des Arzneimittelgesetzes, des Rechtes auf körperliche Unversehrtheit, des Nürnberger Kodex ist alles denkbar bis hin zu einem gewollten, verschleierten Genozid, wenn nur 5% der Chargen betroffen sind, aber nach dem Auffallen weiter verimpft werden.

Hier sind dringend weitere Untersuchungen von Wissenschaftlern und Staatsanwaltschaften gefordert, um das Geschehen aufzuklären.

Digitale Transformation – Neues duales Studium der Verwaltungsinformatik in Berlin

Das neue duale Studium der Verwaltungsinformatik wird ab dem Wintersemester 2022/23 vom Land Berlin und der HWR Berlin angeboten.

Am 21.01.2022 unterzeichnete die Senatsfinanzverwaltung den Dachvertrag des Landes Berlin mit der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR). Ab dem Wintersemester soll der duale Studiengang der Berliner Verwaltung erstmals angeboten werden. Motivierte Nachwuchskräfte erhielten zuvor Stipendien. Mit dem Wechsel von Stipendiatsmodell zum dualen Studium ergeben sich Vor- und Nachteile für die Studierenden.

Der Aufbau des dualen Studiengangs Verwaltungsinformatik

Der duale Studiengang Verwaltungsinformatik ist als Bachelorstudiengang konzipiert, ein Master ist nicht vorgesehen. Das Bachelorstudium dauert sieben Semester und wird jeweils zum Wintersemester angeboten. Während der vorlesungsfreien Zeit müssen in den ersten 5 Semestern Praxisphasen von 5-8 Wochen, insgesamt 26 Wochen, absolviert werden.

Themenschwerpunkte sind

  • Verwaltung (Öffentlichen Recht, Haushaltswesen …)
  • Informatik (Betriebssysteme, Datenbanken, IT-Infrastruktur …)
  • Integration (E-Government …)
  • Methodenkompetenzen (Projektmanagement, Prozessmanagement …)

Vor- und Nachteile von Stipdendium und dualem Studium

Mit einem Stipendium verpflichten sich Studierende zu überdurchschnittlichen Leistungen, nach dem Studium bestehen keine weiteren Verpflichtungen mehr, wie etwa beim BAföG. Mit einem dualen Studium binden sich die Studierenden an eine Ausbildung in der Verwaltung, in der Regel müssen sie nach dem Abschluss für mehrere Jahre weiter im öffentlichen Dienst arbeiten. Das hat Vor- und Nachteile, während eines dualen Studiums erhalten die Studierenden ein niedriges Gehalt (1400 Euro), sie werden nach dem Bachelor übernommen mit Aussicht auf eine Verbeamtung. Die Nachteile liegen auf der Hand, es stehen nur begrenzt Arbeitsplätze zur Verfügung, die Wahl des Arbeitsplatzes ist ziemlich eingeschränkt und die Gehälter sind in der öffentlichen Verwaltung niedriger als auf dem freien Arbeitsmarkt. Da der duale Studiengang Verwaltungsinformatik als Bachelorstudiengang konzipiert ist, kann im Rahmen der anschließenden Arbeitsverpflichtung kein Masterstudiengang absolviert und keine Dissertation geschrieben werden.

Fortschreitende Digitalisierung und Transformation

Im Rahmen der Agenda 2030 wurde 2019 in nahezu allen Behörden bundesweit die E-Akte eingeführt. Berlin will die Digitalisierung der Bezirks- und Hauptverwaltung weiter vorantreiben. Ralf Kleindiek, Staatssekretär für Digitales und Verwaltungsmodernisierung, äußerte sich entsprechend zum Studiengang: „Ich bin begeistert von diesem Studiengang, denn für die digitale Transformation brauchen wir Profis, die beides können: Informatik und Verwaltung. Unser Ziel ist klar: Wir wollen, dass die digitale Verwaltung zum Alltag wird. Mit diesem Nachwuchs sind wir auch zukünftig für große Projekte wie die Digitalisierung der Bürgerdienste, die elektronische Akte oder die Migration der Verwaltung gut aufgestellt.“

Bewerbungen für den dualen Studiengang Verwaltungsinformatik können bis zum 04. März 2022 hochgeladen werden.

Weitere Informationen gibt es beim Land Berlin und bei der HWR Berlin.

Deutsche G7-Regierungspläne – Unterstützung von internationalen Thinktanks – Think7

FreeDeniz, Freiheit, Demokratie
FreeDeniz

Das Deutsche Institut für Entwicklungspolitik (DIE) gibt bekannt, dass G7-Sherpa Jörg Kukies deutsche G7-Prioritäten öffentlich vorstellt. Am 24.01.2022 treffen sich internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den G7-Ländern und starten den Think7-Prozess.

Am 24. Januar treffen sich internationale Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler, um mit Jörg Kukies, Staatssekretär im Bundeskanzleramt, zu diskutieren und Impulse zu setzen. Kukies stellt die Pläne der deutschen G7-Präsidentschaft für 2022 vor und will sich im Anschluss den Fragen und Anmerkungen der Wissenschaftler stellen. Die Diskussion findet digital statt und ist nicht öffentlich. Sie soll den Auftakt zum Think7-Prozess bilden.

Die Think7-Konferenz findet in Zusammenarbeit mit dem Hamburger The New Institut statt. Die Zusammenstellung der Arbeitsgruppen und die Ergebnisse werden auf think7.org veröffentlicht. Die Empfehlungen sollen nach Abschluss der Arbeiten der deutschen G7-Präsidentschaft übergeben werden. Vom 26.-28. Juni sollen sie dann ins Abschlusscommuniqué der G7-Staaten einfließen, das die Regierungschefs voraussichtlich auf Schloss Elmau verabschieden.

Die Agenda des Think7-Prozesses

Der Think7-Prozess soll vier Monate dauern und Themen wie „Klimawandel“, „Weltweiter Gesundheitsschutz“, „Wirtschaftliche Erholung“, „Internationale Zusammenarbeit“ und „Sozialer Zusammenhalt“ beinhalten.

Die T7 Task Force ist ein Zusammenschluss führender Think Tanks aus den G7-Staaten. Sie entwickeln und unterbreiten forschungsbasierte Politikempfehlungen zur Unterstützung der deutschen G7-Präsidentschaft. Der Think7-Prozess wird gemeinsam von der Global Solutions (Welt Polizei ) Initaitive und dem Deutschen Institut für Entwicklungspolitik (DIE) koordiniert.

Digitales Leben, vorgeschriebene Realität und Datenbürgerschaft

Die Ziele des Think7-Prozesses sind beispielsweise die Agenda 2030 weiterzuführen und voranzutreiben, so ist auf der Seite der Think7 unter dem Punkt „Stärkung des sozialen Zusammenhalts“ zu lesen: „Die Think7-Taskforce „Stärkung des sozialen Zusammenhalts“ wird Themen untersuchen, die an der Schnittstelle von drei drängenden Themen stehen – dem ökologischen Wandel, den Sozialschutzsystemen und der digitalen Demokratie. Die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts wird entscheidend sein, um erfolgreich durch das kommende Jahrzehnt zu manövrieren: Erfolgreicher globaler Klimaschutz erfordert gesellschaftliche Rahmenbedingungen, die die Bereitschaft zum Engagement auf allen Ebenen fördern. Um die Belastung durch regionale Ungleichheiten, Deindustrialisierung und demografische Alterung zu verringern, müssen die G7-Länder die Effizienz und Wirksamkeit ihrer Sozialschutzsysteme drastisch steigern und sie anpassungsfähiger, handlungsfähiger, integrativer und nachhaltiger machen. Nicht zuletzt erfordert die Demokratie, dass der soziale Zusammenhalt in gemeinsamen Wahrnehmungen von Tatsachen und Realitäten wurzelt; Daher ist die Etablierung einer Datenbürgerschaft von zentraler Bedeutung für die langfristige Gesundheit demokratischer Regierungsführung.“

Ziele der Think7 – Die Agenda 2030

Hier wird schnell deutlich, die Think7 wollen weiterhin an einem digitalen Leben der Bürger festhalten und deren Wirklichkeit durch digitale Medien steuern. Der Bürger soll die vorgegebene Wirklichkeit nicht mehr überprüfen können und mit der Datenbürgerschaft keiner Kultur, keinem Land, keiner Religion keinem Kontinent mehr zugehörig sein, sondern alleine seinen Daten, also „geimpft“ oder „ungeimpft“, „gehorsam“ oder „ungehorsam“, „verschuldet“ oder „unverschuldet“, „gesunde DNA“ oder „Erbkrankheiten“ usw. Durch die Digitalisierung, den Aufbau von DNA-Datenbanken, die Öffnung der Krankenakten, die seit 2020 verschärfte Überwachung auch im analogen Raum, das geplante digitale Geld pp. steht der „Datenbürgerschaft“, dem gläsernen Menschen, nichts mehr im Wege.