Gentechnikgesetz: EU-Agrarausschuss – Gentechnik im Ökoanbau

Fehlender Verbraucherschutz bei gentechnisch veränderten Agrarprodukten

Neues Gentechnikgesetz: Europas Volkspartei stimmte gemeinsam im Agrarausschuss des Europaparlaments mit der AfD für die Verwendung von Gentechnik, auch im Ökoanbau.

Im Rahmen des Green Deals und weiterer Strategien der Agenda 2030 hat Europas Volkspartei, bestehend aus CDU/CSU, SPD und FDP im Agrarausschuss des Europaparlaments gemeinsam mit der AfD für die Verwendung von Gentechnik auch im Ökoanbau gestimmt. Der Agrarausschuss will neue genomische Techniken bei der Pflanzenzucht (NGT) auch im Bioanbau zulassen.

Fehlende Kennzeichnungspflicht – Definionsänderungen

Fehlender Verbraucherschutz

Der Agrarausschuss will neue genomische Techniken bei der Pflanzenzucht (NGT) auch im Bioanbau zulassen. Hierbei handelt es sich um Mutagenese, Cisgenese (Übetragung von Genen zwischen verwandten Arten), Intragenese oder eine Mischnung aus den verschiedenen gentechnischen Verfahren, z.B. auch mit der Genschere Crispr/Cas. Mikroorganismen und Tiere sind von den neuen Regelungen ausgeschlossen, hier gelten weiter die alten Gesetze.

Auch sollen die Definitionen geändert werden, sodass sie vom Verbraucher schwer als gentechnisch veränderte Lebensmittel erkannt werden können.

Fehlender Verbraucherschutz

EU-Agrarausschuss – Gentechnik im Ökoanbau

Die Pflanzenentwicklung durch NGT soll nicht mehr „genomische Technik zur Pflanzenzucht“ heißen, sondern „Präzisionszüchtung“.

Die Regelungen für die NGT-Pflanzen der Kategorie 1 sollen ausgeweitet werden, sämtliche Regelungen sollen entfallen. Auch sollen die Nachfahren der NGT-Pflanzen der Kategorie 1 weiter gentechnisch verändert werden dürfen, ohne dass sie dadurch ihren Status verlieren. Kreuzungen zweier NGT1-Pflanzen sollen erlaubt werden ohne Statusverlust.

NGT-Pflanzen sollen nicht mehr als gentechnisch verändert bezeichnet werden, sondern als normale Pflanzen, die durch zielgerichtete Mutagenese gezüchtet wurden.

Agrarprodukte und Lebensmittel aus NGT1-Pflanzen entfallen beim neuen Gentechnikgesetz

Definitionsänderungen

Pflanzen der NGT1-Kategorie sollen den aus konventionellen Züchtungen entstandenen Pflanzen gleichgestellt werden.

Die Änderung der Definition und die fehlende Kennzeichnungspflicht lassen den Verbraucher im Dunkeln, ob er ein gezüchtetes Agrarprodukt kauft oder ein gentechnisch verändertes. Auch Lebensmittel, die aus gentechnisch veränderten Agrarprodukten hergestellt werden, müssen nicht gekennzeichnet werden.

Europas Volkspartei, bestehend aus CDU/CSU, SPD und FDP stimmte gemeinsam im Agrarausschuss des Europaparlaments mit der AFD für die Verwendung von Gentechnik auch im Ökoanbau. Der Agrarausschuss will neue genomische Techniken bei der Pflanzenzucht (NGT) auch im Bioanbau zulassen.

Gentechnikgesetz: Weitere Neuregelungen

Ausgeweitet werden sollen auch die Regelungen für die NGT-Pflanzen der Kategorie 1, bei denen durch die Gleichsetzung mit konventionell gezüchteten Pflanzen sämtliche Regelungen entfallen sollen.

Eine Kennzeichnung „keine Gentechnik“ oder ein freiwilliger Hinweis auf Gentechnik sollen verboten werden.

Außerdem soll das Saatgut der NGT-Pflanzen keine Hinweise mehr auf die gentechnische Veränderung enthalten, sodass auch der Bauer nicht mehr weiß, was er aussät.

Gentechnikgesetz und Patente

NGT-Pflanzen werden in der Regel von großen Konzernen patentiert, ein Verbot der Patentierung kann die EU nicht erlassen, Patente unterliegen dem europäischen Patentübereinkommen, einem völkerrechtlichen Vertrag, den 39 europäische Staaten abschlossen und kontrollieren.

Schon heute gibt es auf über 1000 konventionell gezüchtete Pflanzen ein Patent, obwohl die EU-Regeln das eigentlich verbieten.

Das würde bedeuten, dass Bauern kein Saatgut von diesen Pflanzen durch Eigenanbau gewinnen dürfen, wie das in den Verträgen mit afrikanischen Staaten und ihren Bauern bereits häufig der Fall ist.

Der Vorschlag des Positionspapiers zum neuen Gentechnikgesetz wurde mit 34 zu 10 Stimmen angenommen, dagegen stimmten vor allem Abgeordnete der Grünen und der Linken.

Jetzt muss das Positionspapier noch dem Umweltausschuss vorgelegt werden, der federführend in der Frage ist, allerdings ähnliche Positionen wie der Agrarausschuss erarbeitet hat.

Im Februar 2024 soll voraussichtlich im EU-Parlament über die Gesetzesänderung abgestimmt werden.

Quelle: Informationsdienst Gentechnik

Der gläserne Patient – Daten sind das neue Öl

Datenaustausch im Gesundheitssystem

Der gläserne Patient soll Realität werden. Krankenakte, Gen-Datenbank, Sozialdaten und Bürger ID sollen miteinander verknüpft werden können. Im Januar 2025 ist das Anlegen der elektronischen Patientenakte für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland geplant.

2020 verabschiedete der Bundestag mit dem neuen Infektionsschutzgesetz §11-§15 IfSG u.a., dass Patienten-Daten für die Landesbehörden frei zugänglich gemacht werden können, für staatliche Organisationen, wie das Robert-Koch-Institut, und weitere Organisationen, wie z.B. die WHO.

HealthData@EU startete im Oktober 2022 als Pilot-Projekt die EHDS-Infrastruktur (Europäischer Raum für Gesundheitsdaten) zur Sekundärnutzung der Gesundheitsdaten. Hier sollen Ärzte, Patienten, Forscher, politische Entscheidungsträger und Unternehmen Zugang zu den Daten der EU-Bürger erhalten. Es soll einen Datenschutz geben.

Im Juni 2023 gründete Deutschland eine EDHS-Koalition, um den EDHS schnell umzusetzen und eine möglichst umfassende Datenbank zu erstellen.

Am 28. Juni 2023 verabschiedete das Europäische Parlament den Data Act, das EU-weite Datengesetz. Der Data Act tritt 2025 in Kraft.

Der Data Act – Gesetz zum Datenaustausch

Der gläserne Patient – Daten sind das neue Öl

In der Presse-Erklärung des Europäischen Parlamentes vom 14.03.2023 heißt es dazu:

„Das EU-Datengesetz („Data Act“) soll Hindernisse beseitigen, die den Zugang von Verbraucherinnen und Verbrauchern und Unternehmen zu Daten behindern. Das fördert Innovationen. 

Der am Dienstag im Europäischen Parlament in Straßburg angenommene Gesetzesentwurf ist die Position des Parlaments für die Verhandlungen mit den EU-Staaten. Das Datengesetz regelt den Umgang mit nicht-personalisierten Daten und soll neue Dienste ermöglichen, insbesondere im Bereich der künstlichen Intelligenz, wo große Datenmengen für das Training von Algorithmen benötigt werden. Die geplanten Neuerungen können auch zu besseren Preisen für Kundendienstleistungen und Reparaturen von vernetzten Geräten führen.

Faire Datenverträge zwischen Verbrauchern und Herstellern 

Die von Menschen und Maschinen erzeugten Datenmengen nehmen exponentiell zu und werden zu einem entscheidenden Faktor für Innovationen in Unternehmen und Behörden, etwa bei der Gestaltung intelligenter Städte. Diese Daten werden auch als „das neue Öl“ bezeichnet.

Das Datengesetz legt Regeln für den Austausch und die gemeinsame Nutzung von Daten fest, die durch die Verwendung vernetzter Produkte wie Windkraftanlagen, intelligenter Hausgeräte oder moderner Autos oder damit verbundenen Dienste im Internet der Dinge erzeugt werden. So sollen faire Verträge über die gemeinsame Nutzung von Daten möglich werden.“

Der Data Act geht weit über die Gesundheitsdaten hinaus. Bisher beteiligen sich Deutschland, Frankreich und Finnland die Gesundheitsdaten ihrer Bürger abzugeben. Auch die Niederlande, Portugal und Großbritannien wollen die Gesundheitsdatenforschung ausbauen.

Genomsequenzierung Deutschland

Datenaustausch in Deutschland

Im Juli 2021 hat die Bundesregierung das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) veröffentlicht.

Mit dem neuen Gesetz können jetzt Modellvorhaben zur Gensequenzierung verwirklicht werden.
Die Vorarbeit hierzu leistete die deutsche Genom-Initiative genomDE, die vom Gesundheitsministerium initiiert wurde.

In Deutschland soll zunächst eine Datenbank für die Onkologie entstehen, die genomische und phänotypische Daten aus der Krebsbehandlung verknüpft und so bessere Analysen liefern soll.

Patienten sollen eine genetisch personalisierte Versorgung erhalten, für die Forschung entsteht ein Datensatz, der Zusammenhänge zwischen Genomik und Therapieansätzen finden soll. Es besteht die Hoffnung, mit der Gensequenzierung onkologische Therapieansätze zu verbessern.

Laut Prof. Berlage vom Fraunhofer-Institut seien Gesamtgenomsequenzierungen und eine große Patientenkohorte notwendig, um die Daten sinnvoll auszuwerten.

Es sei eine Dateninfrastruktur notwendig, die es Krankenhäusern, onkologischen Praxen, Laboren und Patienten ermögliche, Daten mitzuteilen.

Eine solche Dateninfrastruktur soll als dezentrales Netzwerk angelegt werden. Zuständig hierfür soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sein.

Um das Projekt umzusetzen, sei es allerdings notwendig, sich in die Abhängigkeit von Stakeholdern zu begeben. Das könne laut Berlage nur gelingen, wenn Krankenhäuser und andere Einrichtungen bereit sind, mit Stakeholdern zusammenarbeiten.

Theoretisch könne für die Dateninfrastruktur die elektronische Patientenakte benutzt werden, eine gesetzliche Grundlage hierfür existiere bereits.

Finnland als Vorbild

Der gläserne Patient am Beispiel von Finnland

Für die finnische Datenerhebung wurde Findata gegründet, eine eigene Behörde, die bereits Gesundheitsdaten und Sozialdaten verknüpft. Sie gilt als Vorbild, da auch Deutschland und die EU alle Daten ihrer Bürger zusammenführen wollen.

Finnland beschloss 2019 ein neues Gesetz, die digitale Patientenakte mit Primärversorgung zusammen mit medizinischen Registern, Sozialdaten aller Art und Daten aus epidemiologischen Studien zugänglich zu machen für Forschung, Statistik und Politik.

Zusammengeführt werden diese Daten über eine persönliche Bürger-Identifikations-Nummer, die bereits jeder Finne besitzt und die EU weit sowie weltweit eingeführt werden soll (ID 2020).

Der Data Act ermöglicht das in der gesamten EU.

ID2020 – Das Zusammenführen aller Daten

Vom gläsernen Patienten zum gläsernen Bürger

In der EU ist Finnland Vorreiter beim Erstellen einer Bürger-ID (ID2020), der Zusammenführung unterschiedlicher Daten der Bürger auf einen Blick. Persönliche Daten, Gesundheitsakte, biometrische Daten wie Fingerabdruck und DNA, Finanzen und andere Sozialdaten wie Einkaufsverhalten oder CO2-Verbrauch sollen hier zusammengeführt werden können.

Weltweiter Vorreiter ist China, das bereits mehrere Projekte zum Zusammenführen der Daten hat mit digitalem Geld und verschiedenen Sozialkreditsystemen in der Testphase, um das Verhalten seiner Bürger über die Zusammenführung der Daten zu steuern.

Die Zusammenführung der Daten ließe sich z.B. wie in der Coronakrise durch einen QR-Code auf dem Smartphone verwirklichen, durch den Personalausweis, die Bankkarte oder auch durch ein Hautimplantat, wie es in Schweden zum Teil schon für verschiedene Zwecke verwendet wird.

„Mangel an effizienter Identitätskontrolle koste die Welt dreistellige Milliardenbeträge jährlich. Das will ID2020 ändern. Eine Allianz von Hightech-Konzernen wie Microsoft und Accenture, der Rockefeller-Stiftung, großer Hilfsorganisationen wie Mercy Corps, CARE und der von Bill Gates finanzierten Impfallianz GAVI. Enger Kooperationspartner sei auch das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR, berichtet Dakota Gruener.“ (Quelle: Leben in der überwachten Gesellschaft, Deutschlandfunk Kultur)

Quelle: Ärztezeitung