Fehlender Verbraucherschutz bei gentechnisch veränderten Agrarprodukten
Neues Gentechnikgesetz: Europas Volkspartei stimmte gemeinsam im Agrarausschuss des Europaparlaments mit der AfD für die Verwendung von Gentechnik, auch im Ökoanbau.
Im Rahmen des Green Deals und weiterer Strategien der Agenda 2030 hat Europas Volkspartei, bestehend aus CDU/CSU, SPD und FDP im Agrarausschuss des Europaparlaments gemeinsam mit der AfD für die Verwendung von Gentechnik auch im Ökoanbau gestimmt. Der Agrarausschuss will neue genomische Techniken bei der Pflanzenzucht (NGT) auch im Bioanbau zulassen.
Fehlende Kennzeichnungspflicht – Definionsänderungen
Fehlender Verbraucherschutz
Der Agrarausschuss will neue genomische Techniken bei der Pflanzenzucht (NGT) auch im Bioanbau zulassen. Hierbei handelt es sich um Mutagenese, Cisgenese (Übetragung von Genen zwischen verwandten Arten), Intragenese oder eine Mischnung aus den verschiedenen gentechnischen Verfahren, z.B. auch mit der Genschere Crispr/Cas. Mikroorganismen und Tiere sind von den neuen Regelungen ausgeschlossen, hier gelten weiter die alten Gesetze.
Auch sollen die Definitionen geändert werden, sodass sie vom Verbraucher schwer als gentechnisch veränderte Lebensmittel erkannt werden können.
Fehlender Verbraucherschutz
EU-Agrarausschuss – Gentechnik im Ökoanbau
Die Pflanzenentwicklung durch NGT soll nicht mehr „genomische Technik zur Pflanzenzucht“ heißen, sondern „Präzisionszüchtung“.
Die Regelungen für die NGT-Pflanzen der Kategorie 1 sollen ausgeweitet werden, sämtliche Regelungen sollen entfallen. Auch sollen die Nachfahren der NGT-Pflanzen der Kategorie 1 weiter gentechnisch verändert werden dürfen, ohne dass sie dadurch ihren Status verlieren. Kreuzungen zweier NGT1-Pflanzen sollen erlaubt werden ohne Statusverlust.
NGT-Pflanzen sollen nicht mehr als gentechnisch verändert bezeichnet werden, sondern als normale Pflanzen, die durch zielgerichtete Mutagenese gezüchtet wurden.
Agrarprodukte und Lebensmittel aus NGT1-Pflanzen entfallen beim neuen Gentechnikgesetz
Definitionsänderungen
Pflanzen der NGT1-Kategorie sollen den aus konventionellen Züchtungen entstandenen Pflanzen gleichgestellt werden.
Die Änderung der Definition und die fehlende Kennzeichnungspflicht lassen den Verbraucher im Dunkeln, ob er ein gezüchtetes Agrarprodukt kauft oder ein gentechnisch verändertes. Auch Lebensmittel, die aus gentechnisch veränderten Agrarprodukten hergestellt werden, müssen nicht gekennzeichnet werden.
Europas Volkspartei, bestehend aus CDU/CSU, SPD und FDP stimmte gemeinsam im Agrarausschuss des Europaparlaments mit der AFD für die Verwendung von Gentechnik auch im Ökoanbau. Der Agrarausschuss will neue genomische Techniken bei der Pflanzenzucht (NGT) auch im Bioanbau zulassen.
Gentechnikgesetz: Weitere Neuregelungen
Ausgeweitet werden sollen auch die Regelungen für die NGT-Pflanzen der Kategorie 1, bei denen durch die Gleichsetzung mit konventionell gezüchteten Pflanzen sämtliche Regelungen entfallen sollen.
Eine Kennzeichnung „keine Gentechnik“ oder ein freiwilliger Hinweis auf Gentechnik sollen verboten werden.
Außerdem soll das Saatgut der NGT-Pflanzen keine Hinweise mehr auf die gentechnische Veränderung enthalten, sodass auch der Bauer nicht mehr weiß, was er aussät.
Gentechnikgesetz und Patente
NGT-Pflanzen werden in der Regel von großen Konzernen patentiert, ein Verbot der Patentierung kann die EU nicht erlassen, Patente unterliegen dem europäischen Patentübereinkommen, einem völkerrechtlichen Vertrag, den 39 europäische Staaten abschlossen und kontrollieren.
Schon heute gibt es auf über 1000 konventionell gezüchtete Pflanzen ein Patent, obwohl die EU-Regeln das eigentlich verbieten.
Das würde bedeuten, dass Bauern kein Saatgut von diesen Pflanzen durch Eigenanbau gewinnen dürfen, wie das in den Verträgen mit afrikanischen Staaten und ihren Bauern bereits häufig der Fall ist.
Der Vorschlag des Positionspapiers zum neuen Gentechnikgesetz wurde mit 34 zu 10 Stimmen angenommen, dagegen stimmten vor allem Abgeordnete der Grünen und der Linken.
Jetzt muss das Positionspapier noch dem Umweltausschuss vorgelegt werden, der federführend in der Frage ist, allerdings ähnliche Positionen wie der Agrarausschuss erarbeitet hat.
Im Februar 2024 soll voraussichtlich im EU-Parlament über die Gesetzesänderung abgestimmt werden.
Quelle: Informationsdienst Gentechnik