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Das Deutsche Netzwerk für evidenzbasierte Medizin fordert von der Bundesregierung Zweck und Ziel einer Impfpflicht zu benennen

Das deutsche Netzwerk für evidenzbasierte Medizin fordert von der Bundesregierung und den beteiligten Institutionen Zweck und Ziel einer Impfplicht zu nennen.

Lichtblick-Blick durch ein Burggatter in den Himmel
Lichtblick

Aus Sicht des EbM-Netzwerkes setzt eine Impfpflicht eine evidenzbasierte Nutzen-Risiko-Analyse voraus. Weder die Bundesregierung noch die beteiligten Institutionen haben eine evidenzbasierte Analyse zum Nutzen der Impfpflicht vorgelegt.

Die Kernfragen zur Impfpflicht und ihrem Zweck

Die Forderungen des EbM-Netzwerkes

Weder die Bundesregierung noch die beteiligten Institutionen haben je ein medizinisches Ziel oder den Zweck für die Impfpflicht benannt. Deswegen stellt das Netzwerk für evidenzbasierte Medizin drei konkrete Fragen an die Bundesregierung:

  1. Was genau sind der Zweck und das Ziel einer Impfpflicht?
  2. Mit welcher Sicherheit wird angenommen, dass dieses Ziel erreicht wird?
  3. Welche Evidenz begründet die Einschätzung der Sicherheit?

Eine sachgemäße Auseinandersetzung mit der Impfpflicht sei ohne die Beantwortung dieser Fragen nicht möglich. Die bisher formulierten Ziele der Bundesregierung waren unpräzise und verhinderten eine Fachdiskussion. Andere ins Feld geführte Argumentationen zielten auf politische Fragen ab, aber nicht auf medizinische, wie etwa „das Erreichen einer Impfquote“ oder „die Vermeidung von Maßnahmen“.

Die Beantwortung der Fragen fordert Prof. Dr.med. Dipl.-Soz. Tanja Krones für den geschäftsführenden Vorstand des Netzwerkes am 01.02.2022 in einer Presseerklärung.

Zweifel am Sinn und Zweck der Impfpflicht

Unkonkrete Zielfomulierungen und bisherige Einschätzungen stellen den Sinn in Frage

Alle bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung waren nicht evidenzbasiert, sondern rein politisch, wie Maskenpflicht, Lockdowns, Ausgangssperren, Lockdowns für Ungeimpfte pp. Politische Ziele nannte die Bundesregierung zwar, hat diese aber bei Erreichen der Ziele sofort wieder abgeändert, um weitere Maßnahmen zu etablieren. Beispiele hierzu gab es zugenüge z.B. das Ziel der Vermeidung überfüllter Krankenhäuser wurde abgeändert zu Verdoppelungsraten innerhalb von 10 Tagen, dann zu R kleinergleich 1 usw.. Die Bundesregierung ließ nichts unversucht beim Erreichen eines Zieles, sich ein nächstes auszudenken. So verfuhr sie bisher auch mit der Impfung: „Die Maßnahmen können beendet werden, sobald die Impfung da ist“ wurde zu „wenn die vulnerablen Gruppen geimpft sind“, wurde zu „wenn 60-70% der Bevölkerung geimpft sind“ bis hin zur derzeit geforderten Impfpflicht.

Inzwischen ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass die Impfung weder effektiv vor einer Infektion, noch vor einem schweren Verlauf, noch vor dem Tod schützt. Außerdem besteht kein Zweifel darüber, dass Geimpfte die Infektion weitergeben. Superspreader-Events waren z.B. 2G-Partys, 1G-Partys sowie durchgeimpfte Fußballvereine pp.

Der Sinn und Zweck einer Impfpflicht ist unter solchen Bedingungen nur schwer ersichtlich und muss gut begründet werden. Hinzu kommt eine massive Übersterblichkeit im Impfjahr sowie eine starke Zunahme der neurologischen und kardiologischen Notaufnahmen laut RKI in 2021 im Vergleich zu 2019 und 2020. Beides sind klassische Nebenwirkungen der gentechnischen Impfungen. Außerdem gibt es Fragen zu den abweichenden Nebenwirkungen und Verfärbungen der unterschiedlichen Chargen bei BionTech/Pfizer.

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